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Achtung:
entgegen des in §6 “Ende der Mitgliedschaft” - “Austritte müssen eigenhändig unterschrieben und durch Einschreiben abgesandt sein”, ist es, bedingt durch die Anpassung an die Möglichkeiten und Gepflogenheiten der heutigen Zeit, möglich eine Kündigung per normalem Schrieben an den Vorstand oder durch Versand einer E-Mail einzureichen!
Eine entsprechende Satzungsänderung ist in Vorbereitung.
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